Warum eine Genossenschaft?

Traditionell: Wir leben in der Region des "Vaters" der Genossenschaft, Friedrich Wilhelm Raiffeisen.

 

Sicherheit: Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein der Förderung der Interessen ihrer Genossen verpflichtet.
Sie ist unter der Aufsicht des Rheinisch Westfälischen Genossenschaftsverbandes e.V., der im Interesse der Genossenschaftsmitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft. Die eG ist durch die eingebauten Kontrollen mit Abstand die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Die eG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Genossenschaftsmitglieder haften nur mit ihrer Kapitalbeteiligung, wenn in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist.

Für Jedermann: Schon mit kleinen Geldbeiträgen kann man Genossenschaftsmitglied werden.

Flexibilität: Auch ohne eine notariell begleitete Änderung oder Unternehmensbewertung kann das Genossenschaftsmitglied Geschäftsanteile zusätzlich erwerben bzw. Geschäftsanteile teilweise oder ganz abgeben.

Eine ausführlichere Darstellung finden Sie hier.